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BRUNNENFEST 2012 (Anmeldeformulare, Informations- und Merkblätter)
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2005/2006 : KARNEVAL IN OBERURSEL
2005 : Zugliste TAUNUS-KARNEVALSZUG
Thema-Überblick
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Gast
Verfasst am: 01.11.2011 11:26
Titel: Informationsblatt zum 33. Brunnenfest des Vereinsring Oberursel
Informationen zum 33. Brunnenfest 01. bis 04. Juni 2012
Abnahme
Die Abnahme und damit einhergehend die Genehmigung der Stände erfolgt am Freitag, dem 01. Juni 2012 ab 14:00 Uhr (Ende ca. 19:00 Uhr) Vertreter des Amtes für Lebensmittelüberwachung des Hochtaunuskreises, der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr, des Geschäftsbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Oberursel und des Vereinsrings Oberursel.
Bembelverkauf
Standbetreiber, die ihr Interesse am Bembelverkauf mitgeteilt hatten, werden am 01. Juni 2012 mit Bembeln beliefert. Die Bembel sind Kommissionsware, dies bedeutet sie werden von dem Standbetreiber zwar sofort bar bezahlt, aber unverkaufte Bembel werden bis 30. Juni 2012 zum gleichen Preis zurück genommen. Einkaufspreis 5,00 Euro (4,20 Euro zzgl. MwSt.), Verkaufspreis 6,50 Euro.
Besuch Brunnenkönigin
Wer von der Brunnenkönigin besucht werden möchte, setzt sich bitte rechtzeitig mit Christine Förder unter
chfoerder@aol.com
in Verbindung. Gerne versuchen wir die jeweiligen Terminwünsche zu berücksichtigen.
Bierwagen auf dem Marktplatzgelände
Die Aufstellung von Bierwagen auf dem Marktplatzgelände bedarf einer besonderen Genehmigung des Vereinsrings Oberursel.
Eröffnung
Die Brunnenfest-Eröffnung erfolgt am Freitag, dem 01. Juni 2012 gegen 18:30 Uhr auf dem Marktplatz.
Feuerwerk
Der Abschuss des Feuerwerks soll, wie die letzten Jahre, auf dem Schulgelände der Schule Mitte stattfinden. Termin: Montag, 04 Juni 2012 gegen 22:30 Uhr.
Flaschen/Dosen
Getränke in Flaschen jeglicher Art und Dosen dürfen nicht verkauft werden.
GEMA
Die durch das Abspielen von Musik anfallenden Gebühren sind durch den Rahmenvertrag des Vereinsrings Oberursel abgedeckt. Für die Abspielung von Tonträgern wird pauschal 50 Euro zzgl. Mwst, bei Musikdarbietungen mit Live-Musik 75 Euro zzgl. MwSt berechnet.
Haftpflichtversicherung
Die Mitgliedsvereine des Vereinsring Oberursel sind in der Vereinshaftpflicht des Vereinsrings Oberursel mitversichert. Alle anderen Standbetreiber sind verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Musikgenehmigung
Nach dem Abgabetermin der Bewerbung für das Brunnenfest ist es nicht mehr möglich, nachträglich das Abspielen von Musik an zu melden.
Die Genehmigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die Musik muss freitags und samstags spätestens um 24:00 Uhr beendet werden. Die Musik muss sonntags und montags spätestens um 23:00 Uhr beendet werden.
Der Schallpegel der Musik darf 70 dB(A) nicht überschreiten. Dies ist schon eine Ausnahmeregel, da zwischen 22:00 und 24:00 Uhr normalerweise 55 dB(A) als Auflage gilt. Die Beschallung ist so aus zu richten, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum oder auf Wohngebäude anderer Anwohner schallt. Der Zugang zum Hof muss bei Überfüllung geschlossen werden können, um zu vermeiden, dass sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche davor, größere Menschenansammlungen bilden. Im begründeten Beschwerdefall eines Anwohners, verpflichtet sich der jeweilige Musikveranstalter zur Übernahme der Kosten einer vom Magistrat beauftragten, gutachterlichen Schallpegelmessung, Der Musikveranstalter hat den Weisungen der Beauftragten des Magistrats bzw. des Vereinsrings Oberursel Folge zu leisten.
Notrufnummern/Brunnenfestwache
Probleme/Beobachtungen melden Sie bitte unter der Rufnummer (06171) 62870 der Brunnenfestwache, die sich in den Räumen der Stadtbücherei befindet. Die Wache ist mit Helfern des Geschäftsbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Oberursel ab 18:00 Uhr besetzt. Falls dort niemand zu erreichen sein sollte oder Gefahr im Verzug ist, wählen Sie die Rufnummer 110.
Pfand
Für Gläser wird ein einheitliches Pfand festgelegt: Weizenbiergläser 3 Euro und alle anderen Gläser 2 Euro.
Standbeschriftung
Jeder Stand muss gut sichtbar mit der Standnummer und dem Betreiber mit vollständiger Anschrift gekennzeichnet sein. Ein entsprechendes Schild wird vom Veranstalter am Freitag verteilt.
Standgebühr-Bezahlung
Die Stand– und GEMA-Gebühren gemäß Vertrag sind bis spätestens 26. März 2012 zu zahlen. Werden die Gebühren gemäß Vertrag nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, behält sich der Vereinsring Oberursel vor, den Standplatz an einen anderen Betreiber zu vergeben.
Stromanschluss
Die Versorgung erfolgt, wenn nicht über private Anschlüsse möglich, durch die Fa. Elektro-Weiler. Bitte setzen Sie sich bis spätestens 27. April 2012 unter Telefon 06171/54172 mit der Fa. Weiler in Verbindung. Kosten: 230V/16A 35 Euro inklusive Verbrauch, 400V/16A 40 Euro zusätzlich Verbrauch 1 KwSt 0,23 Euro, 400V/32A 80 Euro zusätzlich Verbrauch 1 KwSt 0,23 Euro, alle Preise zzgl. MwSt.
Standplätze „An der Herrenmühle = Standnummer HM xx“ wenden sich wegen der Versorgung an den Stromversorger der Schausteller auf der Bleiche, Fa. HMD-Elektrik GmbH, Tel. 06151/963062.
Toiletten
An folgenden Standorten sollen Toilettencontainer aufgestellt werden: An der Herrenmühle*, Hospitalstraße, Am Hollerberg, Weidengasse*, Wiederholtstraße. An markanten Punkten werden entsprechende Hinweisschilder angebracht. Die mit* gekennzeichneten Container sind an den Aufbau- und Abbau-Tagen geöffnet.
Vertragsrücksendung
Die Rücksendung des rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrags hat bis spätestens 29. Februar 2012 zu erfolgen.
Wachdienst
Vom 01. bis 04. Juni in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr wird das Festgelände von Kräften einer Sicherheitsfirma durch Rundgänge kontrolliert.
Wasseranschluss
Seitens der Stadt Oberursel wird veranlasst, dass auf dem Festgebiet eine begrenzte Anzahl von Standrohren zur Wasserentnahme gesetzt wird. Wer einen dieser Wasseranschlusse benötigt, wendet sich bis spätestens 27. April 2012 an den Vorsitzenden des Brunnenfestausschusses, Bernard Rehmer. Die Wasserentnahme ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass nur von den Stadtwerken Oberursel zugelassene Schläuche und Verbindungen genutzt werden dürfen (siehe blaues Merkblatt).
Wertmarke
An Helfer werden vom Vereinsring Wertmarken ausgegeben. Diese haben einen Wert von 1,50 Euro. Wird gegen diese Marken ein höherer Warenwert ausgegeben, so geht dies zu Lasten des Standbetreibers. Zur Einlösung des Gegenwertes, diese bis zum 30. Juni 2012 unter Angabe der Bankverbindung an den Vereinsring Oberursel senden.
Stand: 01. November 2011
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