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Thema-Überblick
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Gast
Verfasst am: 29.10.2011 14:42
Titel: Merkblatt der Stadtwerke Oberursel "Installation und Betreib von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten ...."
Merkblatt der Stadtwerke Oberursel
Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen sowie auf Baustellen
1. Grundsätzliches:
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel!
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und auf Baustellen erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch Verwendung ungeeigneter Installationen bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern und somit zu einer Gesundheitsgefährdung der Veranstaltungsbesucher oder der Mitarbeiter kommen.
Die gesetzlichen Grundlagen und die anerkannten Regeln der Technik erhalten Vorgaben über die Art, den Umfang, die Verantwortlichkeiten und die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung.
Hierunter fallen: Die fachgerechte Erstellung der Anlage, die Verwendung zugelassener Materialien und ein ordnungsgemäßer Betrieb.
2. Gesetzliche Grundlagen:
Die grundlegenden bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften haben uneingeschränkte Gültigkeit auch für nicht ortfeste Lebensmittelbetriebe (z.B. Imbissstände, Verkaufsautomaten, mobile Verkaufswagen usw.). Aus der Vielzahl der gesetzlichen und technischen Vorgaben werden hier die wichtigsten Grundlagen für Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmit- telbetriebe aufgeführt:
• Die Trinkwasserverordnung
• Das Infektionsschutzgesetz
• Die Lebensmittelhygiene-Verordnung
• Die AVBWasserV
• Die Technischen Regeln für Trinkwasserin- stallationen DIN 1988, DIN EN 1717, DIN 2000, DIN 2001-2
Trinkwasser und Wasser für Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, muss den mikrobiologischen und chemischen Qualitätskriterien der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Um dies zu gewährleisten, sind zur Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des öffentlichen Versorgungsnetzes die unter Punkt 3 und 4 festgehaltenen hygienischen und technischen Bedingungen und Verhaltensregeln einzuhalten.
3. Technische Vorgaben zur Erstellung der Versorgungsanlage:
Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden.
Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre/ Schläuche / Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken o.a.) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können:
- Zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene funktionierende Absicherung (Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone, Systemtrenner der Bauart BA oder der- gleichen) eingebaut werden. Die Absicherung ist auf die sichere Funktion hin zu überprüfen (Inspektion, Wartung).
- Mehrere Anschlussleitungen von einem Entnahmepunkt aus, sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen.
- Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen vom Standrohr bzw. Unterverteiler zum Benutzer herzustellen.
- Die Leitungs- und Schlauch-Querschnitte sind möglichst klein zu wählen.
- Die Anschlussleitung und die angeschlossenen Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein.
Die verwendeten Materialien (z.B. Schläuche, Rohre, Armaturen usw.) müssen für Trinkwasser bzw. Lebens- mittel zugelassen und zertifiziert sein:
- Schläuche müssen gem. KTW-Empfehlung des Um- weltbundesamtes und gem. DVGW W 270 geprüft sein. (Prüfzeugnisse gemäß DVGW-Prüfgrundlage VP 549). DVGW W 270: Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich.
KTW: Einfluss des Materials auf Geruch und Geschmack
des Wassers, Chlorzehrung, Kunststoffabgabe.
- Rohre und Armaturen (z.B. Schlaucharmaturen gem. DVGW-Prüfgrundlage VP 550) müssen mit einer DIN / DVGW W 270 Registriernummer gekennzeichnet sein.
Normale Garten- und/oder Druckschläuche sind für den Einsatz unzulässig!!!.
Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (Auflagen schaffen).
Bei Trinkwasserentnahme an den Verbrauchsstellen ist
- bei direktem Einfließen in z.B. Spülbecken ein Mindestabstand von 2 cm zwischen Wasseraustritt und höchstmöglichem Wasserstand einzuhalten.
- bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten eine Einzelabsicherung (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) vorzunehmen.
Bei Missachtung diese Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.
4. Betrieb einer Versorgungsanlage und Lagerung der Materialien:
Der Betreiber/Benutzer einer Trinkwasseranschluss- und Entnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich und hat eigenständig auf den ordnungsgemäßen Betrieb zu achten und eventuelle Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen.
An jede Entnahmestelle darf nur ein Anlagenbetreiber angeschlossen werden. Eine Unterverteilung bzw. Querverbindung ist nicht zulässig!
Vor dem jeweiligen Gebrauch und nach einem länge- ren Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig (1-2 m/s Fließgeschwindigkeit) zu spülen (eventuell mit dafür zugelassenen und geeigneten Mitteln zu desinfizieren; bei Fragen zu Desinfektionsmitteln wen- den Sie sich bitte an die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH oder an die Hersteller der jeweiligen Rohrmaterialien. Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen, Armaturen usw. sind peinlichst sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren.
Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, eventuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späteren Gebrauch auszuschließen.
Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung werden ab 01.01.2003 kostenpflichtig behördliche Kontrollen mit stichprobenartigen Probenahmen durchgeführt. Hierbei sollten Sie die gültigen Prüfzeugnisse (DVGW W 270 und KTW-A/Rohre) der von ihnen verwendeten Schläuche vor Ort bereithalten!
Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage kann im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geahndet werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen nachfolgende Fachleute zur Verfügung:
Zu Fragen der Installationstechnik und zum Anlagen- betrieb wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Gesundheitsdienste des Hochtaunuskreises: 61352 Bad Homburg v.d.Höhe, Telefon: 06172 999-5813; Telefax: 06172 999-9806
Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH: (06171) 509-0
Zu Fragen der Lebensmittelhygiene wenden Sie sich bitte an:
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz:
61352 Bad Homburg v.d.Höhe, Telefon: 06172 999-6599,
E-Mail:
veterinaeramt@hochtaunuskreis.de
Zu Fragen der Beschaffung wenden Sie sich bitte an Ihren Einzelhandel, da der direkte Erwerb über die Hersteller nicht üblich ist.
Auf eine Auflistung von Herstellern und Produkten müssen wir verzichten, da die Liste zum Einen unvollständig wäre und zum Anderen nicht aktuell sein kann (Ablauffristen der für die einzelnen Produkte vorhandenen Zertifikate).
Hausanschrift: Oberurseler Straße 55-57, 61440 Oberursel, Internet:
www.stadtwerke-oberursel.de,
E-Mail:
info@stadtwerke-oberursel.de
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