Offenes Feuer von Holzkohlegrills beim Taunus-Karnevalszug nicht erlaubt
Zum Abwehren von Gefahren für die Teilnehmer und Zuschauer des Taunus-Karnevalszuges und aus brandschutztechnischer Sicht teilt die Stadt Oberursel (Taunus) mit:
1. Grundsätzlich besteht gegen offenes Feuer im Verlauf und rund um den Taunus-Karnevalszug aus brandschutztechnischer Sicht und zum Abwehren von Gefahren für die Teilnehmer und Zuschauer keine Bedenken.
2. Offenes Feuer von Holzkohlegrills, oder ähnliches Feuer, bei dem Funkenflug entstehen könnte, ist verboten.
Begründung:
Durch das Verbrennen von Holzkohle entsteht Funkenflug, der die Teilnehmer oder den Zuschauerbereich treffen kann. Dadurch, dass die Verkleidungen, insbesondere die Perücken der Teilnehmer und Zuschauer, zum Teil aus leicht entflammbaren Stoffen bestehen, kann eine Gefahr für Teilnehmer und Zuschauer nicht ausgeschlossen werden.
Alternative Lösung:
Durch die Nutzung eines Gasgrills oder ähnlicher Flammen entsteht kein Funkenflug. Mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen am Grill bzw. mit Standfestigkeit der Gasflasche bestehen aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken für die Teilnehmer und Zuschauer des Taunus-Karnevalszuges.
Für Rückfragen steht die Organisationseinheit Brandschutz, Zivilschutz unter der Telefonnummer 06171 502-263 gerne zu Verfügung.
Thorsten Schorr
Stadtkämmerer |